Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Personenbezogen sind Daten nicht nur dann, wenn z.B. ein Name verarbeitet wird. Auch Foto- und Filmaufnahmen, Sprachaufzeichnungen, medizinische Daten, ggf. Daten einer Befragung, Messungen jeglicher Art, die einer Einzelperson zugeordnet werden können, gehören dazu. Wann sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen und was genau muss beachtet werden?
Für die Teilnahme an dieser Schulung sind Vorkenntnisse im Datenschutz hilfreich, aber keine Voraussetzung. Vielmehr wird in dieser Schulung auf die spezifischen Erleichterungen – aber auch Verpflichtungen – eingegangen, die im Rahmen einer Forschungstätigkeit greifen können.
Eigene Fragen der Teilnehmenden, zum Beispiel aus aktuellen Projekten, sind erwünscht.
Schwerpunkte sind: