Am 22.01.2021 hat das Justizministerium einen weiteren Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf nennt sich Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E). Damit soll der umstrittene Art. 17 der RiLi geregelt werden, nämlich die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen. Wie nicht anders zu erwarten, gibt es viele Diskussionen darüber.
Diese Online-Schulung bietet eine kurze Übersicht über die EU-Urheberrechtsrichtlinie und insbesondere einen Überblick zur Umsetzung in deutsches Recht.
Lerninhalte sind also nicht nur das Urheberrecht, sondern auch europarechtliche und grundgesetzliche Fragen von Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen unserer Verfassung.
Schwerpunkte sind:
Urheberrecht im EU-Kontext, sog. Anbieterhaftung (Schwerpunkt) Gesetzgebungsprozesse in der EU und in Deutschland (kurzer Annex)